Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 22.06.2011 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an den Kläger 9.355,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.04.2004 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Berufung des Klägers und die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
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