1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2009 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 6. November 2008 -
3. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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