LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.09.2017
7 Sa 65/17
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 10.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1646/16

Auslegung einer einzelvertraglichen Zusicherung der Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 65/17

DRsp Nr. 2018/1526

Auslegung einer einzelvertraglichen Zusicherung der Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich der Zuweisung einer Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe zugesichert, ihm würden hieraus keine finanziellen Nachteile erwachsen, so steht ihm weiterhin ein Anspruch auf Zahlung der ursprünglichen Vergütung zu.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10. Januar 2017, Az. 12 Ca 1646/16 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn auch über den 1. Juni 2014 hinaus nach der Entgeltgruppe E 06 des jeweils einschlägigen Entgelttarifvertrages für die chemische Industrie West in Verbindung mit dem für das Land Rheinland-Pfalz geltenden bezirklichen Entgelttarifvertrag mit den sich aus dem Firmenbezogenen Verbandstarifvertrag für die C. vom 12. Mai 2014 in Verbindung mit dem Überleitungstarifvertrag zwischen der C. und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie vom 12. Mai 2014 ergebenden Modifikationen zu vergüten.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand