Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Beschwerdewert: jeweils 500.000,- Euro
I.
Die am 21. Juni 1969 verstorbene M. A. errichtete zu Urk.R.- Nr. 978/1969 des Notars Dr. K. in Kempen vom 18. Juni 1969 ein Testament, in dem sie ihren sechs Kindern M. V., M. T., K. C., G. A., Dr. H. A. und A. A. ihren umfangreichen Grundbesitz vererbte, wobei sie durch Teilungsanordnung bestimmte, dass ihren Söhnen der eingangs bezeichnete Grundbesitz zukommen sollte. Weiter ist dort u.a. bestimmt:
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