Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Oktober 2017 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 1. November 2016 über den Betrag von 1.261,94 Euro brutto und beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von 1.278,44 Euro brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag iHv. weiteren 55,44 Euro brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag iHv. 221,76 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 55,44 Euro ab dem jeweiligen Zweiten eines Monats beginnend mit dem 2. Juli 2016 und endend mit dem 2. Oktober 2016 zu zahlen.
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