LAG Köln - Urteil vom 26.10.2016
11 Sa 295/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4475/15

Auslegung einer Pensionsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung des 13. und 14. Monatseinkommens als Bestandteil des pensionsfähigen Einkommens

LAG Köln, Urteil vom 26.10.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 295/16

DRsp Nr. 2017/9170

Auslegung einer Pensionsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung des 13. und 14. Monatseinkommens als Bestandteil des pensionsfähigen Einkommens

Knüpft eine Pensionsordnung am "Grundgehalt" als Bemessungsgrundlage der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an, so deutet bereits dies darauf hin, dass ein 13. und 14. Monatseinkommen nicht zu berücksichtigen sind. Diese Auslegung wird dadurch gestützt, dass mit einer Änderung der Pensionsordnung der Zweck verfolgt werden sollte, die Pensionslasten des Unternehmens nachhaltig zu senken. Dies gilt umso mehr, wenn in der betrieblichen Praxis über Jahre das 13. und 14. Monatseinkommen bei der Ermittlung des pensionsfähigen Einkommens nicht berücksichtigt wurde.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.12.2015 - 5 Ca 4475/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das 13. und 14. Monatseinkommen Bestandteil des pensionsfähigen Einkommens im Sinne der Pensionsordnung ist.