Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.10.2014 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 86,71 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 16.05.2014 zu zahlen.
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