BGH - Urteil vom 06.11.1996
XII ZR 60/95
Normen:
BGB vor §§ 553 ff., § 554 a;
Fundstellen:
DRsp I(133)642a
NJW-RR 1997, 203
ZMR 1997, 280

Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

BGH, Urteil vom 06.11.1996 - Aktenzeichen XII ZR 60/95

DRsp Nr. 1999/4347

Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

In der Räumungsklage kann zugleich eine - zuvor nicht oder nicht wirksam erklärte - (erneute) Kündigung liegen, wenn mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, daß die Klageschrift neben der Prozeßhandlung auch eine materiell-rechtliche Willenserklärung enthalten und nicht lediglich der Durchsetzung einer bereits außerprozessual erklärten Kündigung dienen soll.

Normenkette:

BGB vor §§ 553 ff., § 554 a;

Hinweise:

Im Streitfall ging es um die fristlose Kündigung eines Gewerberaum-Mietverhältnisses gem. § 554 a BGB wegen ständiger unpünktlicher Mietzahlungen des Mieters.

Besprechungsaufsatz (mit weit. Nachw.) von Rechtsreferendar Patrick Baron, Kerpen, ZMR 1998, 683.

Fundstellen
DRsp I(133)642a
NJW-RR 1997, 203
ZMR 1997, 280