Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. August 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 14, vom 12. September 2019 bezüglich der Abweisung der Klageanträge I. 1. bis 4. als unzulässig verworfen und gegen die Abweisung der Klageanträge VI. und VII. zurückgewiesen worden ist.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien sind als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Partnerschaftsgesellschaft (im Folgenden: Partnerschaft) miteinander verbunden. Der Partnerschaftsvertrag enthält u.a. folgende Regelungen:
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