A. Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. Die Klage der Kläger ist zulässig (vgl. 1.). Das Landgericht hat auch zu Recht einen Anspruch auf Schadensersatz bejaht (vgl. II. 1. und 2.). Der Anspruch besteht aber nur in Höhe von 2.160,36 Euro nebst Zinsen (vgl. II. 3. und 4.).
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