Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Mai 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Kiel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2)Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
3)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Beklagte gab gegenüber der Klägerin am 12. Oktober 2018 (Anlage K 1, Bl. 15 d.A.) eine von der Klägerin angenommene "verbindliche Bestellung" über einen gebrauchten Pkw vom Typ Renault KANGOO Grand zum Gesamtpreis von € 23.378,10 ab. Dort heißt es unter "Zahlungsweise und sonstige Vereinbarungen mit Vorrang vor den auf den Seiten 2 - 4 abgedruckten Geschäftsbedingungen":
"Finanzierung, Inzahlungnahme: 10.332,56 €".
1. 2.
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