KG - Beschluss vom 27.11.2012
1 W 397/12
Normen:
BGB § 164; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 21.08.2012

Auslegung einer Vollmacht zum Erwerb von Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 27.11.2012 - Aktenzeichen 1 W 397/12

DRsp Nr. 2018/18731

Auslegung einer Vollmacht zum Erwerb von Wohnungseigentum

Eine Vollmacht zum "Abschluss eines Kaufvertrages über .... (eine) Eigentumswohnung" umfasst nicht auch die Ermächtigung zum Erwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Wohnungseigentum.

Die Beschwerde wird nach einem Wert von 3.000 € zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 164; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO), jedoch nicht begründet. Das vom Grundbuchamt in der Zwischenverfügung gemäß § 18 Abs.1 S.1 Alt.2 GBO aufgezeigte Eintragungshindernis besteht. Es ist nicht nachgewiesen, dass die Erklärungen der Beteiligten zu 2) in der notariellen Verhandlung vom 2. Juli 2010 (UR-Nr. 163/2010 des Notars ###) gemäß §§ 164 Abs.1, 167 Abs.1 BGB für und gegen die Beteiligte zu 3) wirken.