Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 28. November 2014 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligte zu 2 hat die Kosten ihrer Beschwerde zu tragen und die dem Beteiligten zu 1 insoweit entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 195.300 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 2, eine Bauträgerin in der Rechtsform einer GmbH, ist als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
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