OLG München - Beschluss vom 27.01.2017
34 Wx 15/17
Normen:
GBO § 29;
Vorinstanzen:
AG Kempten, vom 24.11.2016

Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

OLG München, Beschluss vom 27.01.2017 - Aktenzeichen 34 Wx 15/17

DRsp Nr. 2017/13023

Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum "zum beliebigen Bestimmungen" bei unentgeltlicher Übertragung.

Eine Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks umfasst nur dann nicht auch die unentgeltliche Übertragung des Eigentums, wenn die objektive Urkundenlage keine Evidenz der Vollmachtsüberschreitung und damit des Missbrauchs ergibt.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 24. November 2016 mit der Maßgabe abgeändert, dass der Eintragung der Rechtsänderung die fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts entgegensteht und zur Behebung dieses Eintragungshindernisses die gesetzte Frist verlängert wird

bis 24. Februar 2017 einschließlich.

II.

Von einer Kostenerhebung für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Normenkette:

GBO § 29;

Gründe

I.

Im Grundbuch sind die Beteiligte und deren Schwester Maria F. je zu 1/2 als Eigentümerinnen eines Grundstücks (Waldfläche) eingetragen. Maria F. ist nach Angabe der Beteiligten am 7.12.2010 verstorben.