Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 24. November 2016 mit der Maßgabe abgeändert, dass der Eintragung der Rechtsänderung die fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts entgegensteht und zur Behebung dieses Eintragungshindernisses die gesetzte Frist verlängert wird
bis 24. Februar 2017 einschließlich.
II.Von einer Kostenerhebung für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
Im Grundbuch sind die Beteiligte und deren Schwester Maria F. je zu 1/2 als Eigentümerinnen eines Grundstücks (Waldfläche) eingetragen. Maria F. ist nach Angabe der Beteiligten am 7.12.2010 verstorben.
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