Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 08.04.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14.04.2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.571,06 € festgesetzt.
I.
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