Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 27. Zivilkammer - vom 29.09.2021 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1-fachen des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe des 1,1-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die vormals als Bank1 AG firmierende Klägerin nimmt die Beklagte, eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (im Folgenden: FMSA), auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten in Anspruch, die aus von der Klägerin vor einer Umstrukturierung getätigten Cum/Ex-Geschäften herrühren.
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