OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.12.2022
4 U 282/21
Normen:
§ 133 BGB; § 157 BGB;
Fundstellen:
WM 2023, 2176
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 29.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 328/20

Auslegung eines Abspaltungsvertrages im Zuge der Übertragung von Unternehmensbereichen einer Bank auf eine sog. Bad Bank hinsichtlich der Übernahme von Steuerverbindlichkeiten aus Cum/Ex-Geschäften

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 4 U 282/21

DRsp Nr. 2023/3801

Auslegung eines Abspaltungsvertrages im Zuge der Übertragung von Unternehmensbereichen einer Bank auf eine sog. "Bad Bank" hinsichtlich der Übernahme von Steuerverbindlichkeiten aus Cum/Ex-Geschäften

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 27. Zivilkammer - vom 29.09.2021 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1-fachen des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe des 1,1-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 133 BGB; § 157 BGB;

Gründe

I.

Die vormals als Bank1 AG firmierende Klägerin nimmt die Beklagte, eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (im Folgenden: FMSA), auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten in Anspruch, die aus von der Klägerin vor einer Umstrukturierung getätigten Cum/Ex-Geschäften herrühren.