LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.07.2017
4 Sa 424/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 24.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 517/16

Auslegung eines Altersteilzeitvertrages und eines Sozialplans hinsichtlich einer zu zahlenden Abfindung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 424/16

DRsp Nr. 2018/1524

Auslegung eines Altersteilzeitvertrages und eines Sozialplans hinsichtlich einer zu zahlenden Abfindung

Nimmt ein individuell geschlossener, vorformulierter Altersteilzeitvertrag hinsichtlich einer nach Ende der Altersteilzeitphase zu zahlenden Abfindung Bezug auf einen Tarifvertrag sowie den Sozialplan und berechnet er ausgehend hiervon eine die Höhe einer Abfindung, so kann der Arbeitnehmer hieraus keinen konstitutiven Anspruch auf Zahlung einer Abfindung herleiten. Dieser richtet sich vielmehr nach den einschlägigen Regelungen des Sozialplans.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 24.08.2016, Az.: 3 Ca 517/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Abfindung.

a) b)