Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 27.10.2016, Az.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
III.Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 400.000 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagten aufgrund ihres Anfechtungs- und Kündigungsschreibens vom 03.08.2015 aus der Partnerschaftsgesellschaft Andrae W. Patentanwälte Partnerschaft ausgeschieden sind.
1. 2. 3.
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