OLG München - Endurteil vom 19.07.2017
20 U 4419/16
Normen:
BGB § 705; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 27.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 3637/16

Auslegung eines Anfechtungs- und Kündigungsschreibens hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einer Partnerschaftsgesellschaft von Patentanwälten

OLG München, Endurteil vom 19.07.2017 - Aktenzeichen 20 U 4419/16

DRsp Nr. 2017/12150

Auslegung eines Anfechtungs- und Kündigungsschreibens hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einer Partnerschaftsgesellschaft von Patentanwälten

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 27.10.2016, Az. 6 O 3637/16 dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 400.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 705; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagten aufgrund ihres Anfechtungs- und Kündigungsschreibens vom 03.08.2015 aus der Partnerschaftsgesellschaft Andrae W. Patentanwälte Partnerschaft ausgeschieden sind.

1. 2. 3.