VG Berlin, vom 10.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen VG 7 V 16.08
OVG Berlin-Brandenburg, vom 18.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 B 6.09
Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte als Festhalten am Besuchswunsch auch nach Ablauf des bei Antragstellung angegebenen geplanten Aufenthaltszeitraums; Erteilung eines einheitlichen, für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten gültigen Visums bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft; Befugnis in Ausnahmefällen zur Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit für das mitgliedstaatliche Hoheitsgebiet im Hinblick auf den besonderen Schutz familiärer Bindungen nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta
BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 1 C 1.10
DRsp Nr. 2011/3928
Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte als Festhalten am Besuchswunsch auch nach Ablauf des bei Antragstellung angegebenen geplanten Aufenthaltszeitraums; Erteilung eines einheitlichen, für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten gültigen Visums bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft; Befugnis in Ausnahmefällen zur Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit für das mitgliedstaatliche Hoheitsgebiet im Hinblick auf den besonderen Schutz familiärer Bindungen nach Art. 6GG, Art. 8EMRK und Art. 7 GR-Charta
1. Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des bei Antragstellung angegebenen geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält.2. Begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft stehen nach dem Visakodex der Erteilung eines einheitlichen, für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten gültigen Visums zwingend entgegen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.