Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 13.12.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 340,61 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2014,
weitere 1.665,27 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2015
sowie weitere 953,15 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche die Klägerin gegen die Beklagte aufgrund einer streitigen Bindung an den Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel NRW.
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