OLG Koblenz - Beschluss vom 18.12.2012
2 U 1384/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 07.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen O 20/11

Auslegung eines Aufhebungsvertrages hinsichtlich der Folgen der Umsatzsteuerpflicht einer gezahlten Abfindung

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2012 - Aktenzeichen 2 U 1384/11

DRsp Nr. 2013/7839

Auslegung eines Aufhebungsvertrages hinsichtlich der Folgen der Umsatzsteuerpflicht einer gezahlten Abfindung

Haben die Parteien einen Aufhebungsvertrag zu einem zuvor geschlossenen Recycling-Vertrag über die umweltgerechte Entsorgung von Novolet-Pens geschlossen und gehen beide Parteien (fälschlicherweise) einvernehmlich davon aus, dass dieses Rechtsgeschäft nicht umsatzsteuerpflichtig ist, verpflichtet sich eine Partei aber im Falle einer anderen Beurteilung durch die Finanzbehörden die Umsatzsteuer intern dem Vertragspartner, der auf die nachträgliche Entrichtung der Umsatzsteuern in Anspruch genommen wird, auszugleichen, so betrifft diese Regelung nicht anfallende Säumniszuschläge bzw. Zinsen, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart war und die steuerliche Behandlung des Vorgangs ausschließlich in die Risikosphäre der anderen Vertragspartei fällt. Die Verpflichtung zur Zinszahlung gemäß § 233 a AO ist zwingende Folge einer verspäteten Abführung der Umsatzsteuer.

Tenor

Der Senat erwägt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer (2. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Mainz vom 07. November 2011 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

1 a) 1 b) 1 a) 1 b)