LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.11.2018
8 Sa 121/18
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 29.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1439/16

Auslegung eines AufhebungsvertragesGeltung einer Abgeltungsklausel für ein Arbeitgeberdarlehen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2018 - Aktenzeichen 8 Sa 121/18

DRsp Nr. 2019/2898

Auslegung eines Aufhebungsvertrages Geltung einer Abgeltungsklausel für ein Arbeitgeberdarlehen

Haben die Parteien im Kündigungsschutzprozess das Arbeitsverhältnis "im gegenseitigen Einvernehmen" bei Zahlung einer Abfindung in Höhe von 4.700 EUR durch Vergleich beendet und sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass damit "nach vertragsmäßiger Abrechnung" sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich des Resturlaubsanspruchs und der Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens erledigt sind, so kann dies nicht als Verzicht des Arbeitgebers auf die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens ausgelegt werden, da dies ausdrücklich unter dem Vorbehalt der "vertragsmäßigen Abrechnung" steht.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.11.2017 - AZ: 1 Ca 1439/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Auslegung eines Aufhebungsvertrags.