Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen, 2. Zivilkammer, vom 9. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Der Beschluss und das Urteil des Landgerichts Bremen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn und soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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