VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.12.2013
3 S 2152/13
Normen:
BGB § 133; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2014, 737
NVwZ-RR 2014, 278
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 19.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2686/13

Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Untersagung der Übertragung eines gemeindlichen Baugrundstücks an einen anderen Bewerber

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2013 - Aktenzeichen 3 S 2152/13

DRsp Nr. 2014/736

Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Untersagung der Übertragung eines gemeindlichen Baugrundstücks an einen anderen Bewerber

Zur Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke, nach dem bei Mehrfachbewerbungen dem Bewerber der Vorrang gegeben werden soll, der als erstes eine verbindliche Bewerbung abgegeben hat.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. September 2013 - 3 K 2686/13 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 54.375,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 133; GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe