OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.08.2018
3 Wx 6/18
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 2269; BGB § 242;
Fundstellen:
FamRB 2019, 115
ZEV 2018, 750
Vorinstanzen:
AG Moers, - Vorinstanzaktenzeichen 300 VI 347/17

Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2018 - Aktenzeichen 3 Wx 6/18

DRsp Nr. 2018/16309

Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Zur Auslegung der Formulierung „Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werden.“ in einem gemeinschaftlichen Testament in zweiter Ehe verheirateter Ehegatten, die drei gemeinsame Kinder und aus ihren ersten Ehen jeweils ein weiteres Kind hatten, nach dem - insbesondere aufgrund der Erhebungen zum Sprachgebrauch und zu den familiären Verhältnissen in der Familie der Eheleute - festgestellten subjektiven Verständnis der Testierenden zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 5 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 5.

Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 22.087,41 €

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 2269; BGB § 242;

Gründe

I.