Die Klägerin verlangt Mietzins für Gewerberäume im Erdgeschoß und Kellergeschoß des Hauses ... in ... für Dezember 1993 bis einschließlich Mai 1994. Die Beklagten begehren im Wege der Widerklage die Feststellung, daß zwischen den Parteien kein Mietverhältnis bestehe.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|