Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2021 -
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 95 % und der Klägerin zu 5 % auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Beginn betrieblicher Altersversorgung.
I. II.
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