Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 24.05.2012, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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