LAG Köln - Urteil vom 11.03.2016
4 Sa 955/15
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; TV AOK-Rente § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 9530/14

Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Beginns und der Höhe einer Betriebsrente

LAG Köln, Urteil vom 11.03.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 955/15

DRsp Nr. 2016/11907

Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Beginns und der Höhe einer Betriebsrente

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; TV AOK-Rente § 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger monatlich zustehenden Betriebsrente. Der Streit geht im Wesentlichen darum, wie der Begriff des "Leistungsfalls" im Sinne des § 5 TV A -Rente auszulegen ist.

1. 2. 1. 2. I. 1. 2. 3.