Die angefochtene Entscheidung wird geändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. vom 14. Juni 2012 (UR-Nr. .../2012 des Notars Dr. K. in B.) wird zurückgewiesen.
Geschäftswert: 500.000 EUR.
I.
Die Erblasserin war ledig und kinderlos. Ihre Eltern waren 1958 (Vater) und 2003 (Mutter) vorverstorben; vorverstorben, im Jahre 2005, war desgleichen der zweite Ehemann ihrer Mutter.
Die Erblasserin hinterließ ein mit "Testament" überschriebenes, handschriftlich geschriebenes und mit Vor- und Zunamen unterzeichnetes Schriftstück vom 8. März 1999, in dem es hieß:
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