Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schleswig vom 20. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 500 €
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