Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Neukölln als Nachlassgericht vom 31. Mai 2018 geändert:
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins vorliegen, der die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin nach der Erblasserin ausweist.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Wert für die Berechnung anwaltlicher Gebühren wird auf 53.000,- EUR festgesetzt.
I.
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