KG - Beschluss vom 09.11.2018
6 W 48/18
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Neukölln, vom 31.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen VI G 356/17

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung einer Person

KG, Beschluss vom 09.11.2018 - Aktenzeichen 6 W 48/18

DRsp Nr. 2019/78

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung einer Person

1. Haben Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und gleichzeitig verfügt, dass, sollten sie beide zur gleichen Zeit sterben, eine namentlich benannte Person erbe, was sie besitzen, so liegt hierin jedenfalls auch dann eine Erbeinsetzung nach dem überlebenden Ehegatten, wenn die Ehegatten zu Lebzeiten geäußert haben, dass dies ihrem Willen entspricht. 2. Die erforderliche Andeutung dieses Willens in der Testamentsurkunde liegt darin, dass die Eheleute diese Erbeinsetzung für den Fall bestimmt haben, dass sie beide zur gleichen Zeit sterben.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Neukölln als Nachlassgericht vom 31. Mai 2018 geändert:

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins vorliegen, der die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin nach der Erblasserin ausweist.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Wert für die Berechnung anwaltlicher Gebühren wird auf 53.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe:

I.