OLG München - Beschluss vom 24.01.2017
31 Wx 234/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 2084;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 1088
ZEV 2017, 424
Vorinstanzen:
AG Dillingen a. d. Donau, vom 23.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen VI 0640/00

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes durch den zum Erben bestimmten Bruder des Erblassers

OLG München, Beschluss vom 24.01.2017 - Aktenzeichen 31 Wx 234/16

DRsp Nr. 2017/12709

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes durch den zum Erben bestimmten Bruder des Erblassers

Zur Auslegung einer letztwilligen Verfügung, die der Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebes dienen soll.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts Dillingen a.d. Donau - Nachlassgericht - vom 23.05.2016 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 2084;

Gründe

I.

1. Der am 24.10.2000 verstorbene Erblasser war kinderlos und nicht verheiratet. Dessen Eltern waren bereits vorverstorben. Der Erblasser hatte drei Brüder und zwei Schwestern. Ein Bruder war zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls unter Hinterlassung von zwei Abkömmlingen bereits 1986 vorverstorben.

2. Der Erblasser verfasste am 16.04.1979 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Inhalt:

"Ostern 1979

Testament