Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts Dillingen a.d. Donau - Nachlassgericht - vom 23.05.2016 aufgehoben.
I.
1. Der am 24.10.2000 verstorbene Erblasser war kinderlos und nicht verheiratet. Dessen Eltern waren bereits vorverstorben. Der Erblasser hatte drei Brüder und zwei Schwestern. Ein Bruder war zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls unter Hinterlassung von zwei Abkömmlingen bereits 1986 vorverstorben.
2. Der Erblasser verfasste am 16.04.1979 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Inhalt:
"Ostern 1979
Testament
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|