OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.01.2017
I-3 Wx 257/16
Normen:
FamFG § 352e Abs. 1 S. 1; FamFG § 353 Abs. 1; BGB § 42; BGB § 157; BGB § 2084; BGB § 2361;
Fundstellen:
FGPrax 2017, 84
NZI 2017, 7
ZInsO 2017, 767
Vorinstanzen:
AG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 17 VI 724/15

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersatzerben für ein insolvent gewordenes Tierheim

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 257/16

DRsp Nr. 2017/2028

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersatzerben für ein insolvent gewordenes Tierheim

Beruft der Erblasser in einem notariellen Testament einen eingetragenen Verein, der ein Tierheim betreibt, zum Alleinerben ohne bereits für den Fall des Erlöschens des Vereins einen Ersatzerben zu bestimmen und überträgt nach Insolvenz des Vereins der Insolvenzverwalter zur Fortführung des Geschäftsbetriebes „im Wege einer übertragenden Sanierung“ das Inventar des Insolvenzschuldners, sämtliche Tiere und darüber hinaus sämtliche Arbeitsverhältnisse auf einen Dritten, der unter der im Testament aufgeführten Anschrift das Tierheim des Insolvenzschuldners weiter betreibt, so kann die ergänzende Testamentsauslegung ergeben, dass nicht der aufgelöste, aber noch nicht erloschene Insolvenzschuldner, sondern der nunmehrige Träger der zu fördernden Aufgabe Zuwendungsempfänger sein soll.

Tenor

Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Wert: 100.000,00 €

Normenkette:

FamFG § 352e Abs. 1 S. 1; FamFG § 353 Abs. 1; BGB § 42; BGB § 157; BGB § 2084; BGB § 2361;

Gründe

I.

Der Beteiligte zu 1. hält sich für den Alleinerben nach dem Erblasser.