LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.05.2018
8 Sa 1/18
Normen:
BGB § 779;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 16.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 410/17

Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich der Bedingungen, zu denen das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2018 - Aktenzeichen 8 Sa 1/18

DRsp Nr. 2018/16446

Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich der Bedingungen, zu denen das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird

1. Ist in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, dass ein Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen besteht, wie sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, so richten sich die Arbeitsbedingungen nur nach diesem Arbeitsvertrag und nicht nach den aktuellen Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses. 2. Sieht der Arbeitsvertrag die Überlassung eines Pkw nur zur Ausübung von Dienstobliegenheiten vor, so ist damit eine private Nutzung eines ggfls. überlassenen Dienstwagens vertraglich ausdrücklich nicht vorgesehen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. November 2017 - 7 Ca 410/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 779;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Überlassung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie über Nutzungsausfallentschädigung wegen der vorenthaltenen privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs.

1. 2. 1. 2.