OLG München - Beschluss vom 13.12.2016
34 Wx 82/16
Normen:
BGB § 157;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 1046
NJW-RR 2017, 397
NotBZ 2017, 277
Vorinstanzen:
AG München, vom 02.02.2016

Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden

OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 82/16

DRsp Nr. 2016/20090

Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden

GBO § 26 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 41, 42 Zur Auslegung einer Abtretungserklärung in einem der umfassenden Vermögensauseinandersetzung dienenden Ehevertrag, wonach "Eigentümerrechte an Grundpfandrechten" an den jeweiligen künftigen Eigentümer der belasteten Immobilie übertragen werden (hier: Erstreckung auch auf Eigentümergrundschulden).

Haben in Gütergemeinschaft lebende Eheleute die Gemeinschaft auseinander gesetzt, indem sie bestimmte Teile des Grundbesitzes auf die Ehefrau und andere auf den Ehemann übertragen haben und dabei vereinbart, dass "alle etwaigen Eigentümerrechte an den Grundpfandrechten sowie sämtliche Rückgewährungsansprüche ... an den jeweiligen Eigentümer der belasteten Immobilie übertragen" werden, so umfasst dies auch die Übertragung von Eigentümergrundschulden. Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks ist daher berechtigt, diese auch ohne Bewilligung des anderen Ehegatten an einen Dritten zu übertragen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 2. Februar 2016 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 157;

Gründe

I.