BGH - Urteil vom 20.01.1993
VIII ZR 10/92
Normen:
AGBG § 9 ; BGB § 315, § 316, § 535 S. 1, § 536, § 545 ; MHG § 4, § 5 ;
Fundstellen:
BB 1993, 822
BGH, HdM Nr. 30
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Mietvertrag 10
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Mietvertrag 6
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Mietvertrag 7
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Mietvertrag 8
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Mietvertrag 9
BGHR BGB § 535 Satz 1 Gebrauchsgewährung 3
DB 1993, 1465
DWW 1993, 74
MDR 1993, 339
NJW 1993, 1061
WM 1993, 660
WuM 1993, 109

Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

BGH, Urteil vom 20.01.1993 - Aktenzeichen VIII ZR 10/92

DRsp Nr. 1993/141

Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

»Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.«

Normenkette:

AGBG § 9 ; BGB § 315, § 316, § 535 S. 1, § 536, § 545 ; MHG § 4, § 5 ;

Tatbestand:

Der Beklagte, der die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfolgt, ist Herausgeber eines Mietvertragsformulars für Wohnräume, das auch im Wege des freien Verkaufs vertrieben wurde. Der Kläger, der die Interessen der Mieter in K. und Umgebung wahrnimmt, hat aus diesem Vertragsformular 33 Klauseln beanstandet. Der Aufforderung, die weitere Verwendung der Klauseln zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ist der Beklagte nicht nachgekommen. Der Formularvertrag enthält - soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse - u. a. folgende Bestimmungen:

§ 4 Nr. 2 Satz 1 und 2 (Nr. 2 des Klagantrags):

»Ist in der Spalte »Verteilungsschlüssel« ein solcher nicht eingesetzt, so kann der Vermieter einen geeigneten, auch unterschiedlichen Umlegungsmaßstab bestimmen. Der Vermieter kann während der Mietzeit zu Anfang eines neuen Berechnungszeitraums, soweit zulässig, den Verteilungsschlüssel angemessen neu bilden.«

§ 4 Nr. 3 (Nr. 3 des Klagantrags):