LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.02.2019
2 Sa 244/18
Normen:
BGB § 687 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 202 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 667; BGB § 823; BGB 309 Nr. 7; BGB 681 S. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2019, 465
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 24.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 107/17

Auslegung von Allgemeinen GeschäftsbedingungenMaterielle Reichweite einer in einem Arbeitsvertrag enthaltenen Ausschlussfrist für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.02.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 244/18

DRsp Nr. 2019/10723

Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Materielle Reichweite einer in einem Arbeitsvertrag enthaltenen Ausschlussfrist für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"

Die in einem Formulararbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung enthaltene Ausschlussfrist von drei Monaten für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" erfasst neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung (entgegen BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12).

Auf die Berufung des Klägers und der Nebenintervenientin wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 24. Januar 2018 - 8 Ca 107/17 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage des Beklagten wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, dem Beklagten allen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 - 8 Ga 1/17 -, nämlich durch die erzwungene Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber der Gerichtsvollzieherin G. vom 31. Mai 2017 und über die Eintragung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis des Gemeinsamen Vollstreckungsportals, erlitten hat und noch erleiden wird.

Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat die Klägerin zu tragen.