1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juni 2010 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 28. April 2009 -
3. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über ein Leistungsentgelt und Tarifentgelterhöhungen.
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