Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 29.09.2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
II.Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 03.03.2016 gegeben.
III.Streitwert: 61.633,79 €
I.
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