LG Köln, vom 20.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 239/07
AG Köln, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 91 K 98/01
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der Rechtsbeschwerdeinstanz
BGH, Beschluß vom 31.10.2007 - Aktenzeichen V ZB 114/07
DRsp Nr. 2008/1107
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung; die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint.