Auswirkungen der unterbliebenen Beurkundung eines Vorkaufsrechts auf die Wirksamkeit des Mietvertrages
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.1999 - Aktenzeichen 24 U 191/98
DRsp Nr. 2001/12937
Auswirkungen der unterbliebenen Beurkundung eines Vorkaufsrechts auf die Wirksamkeit des Mietvertrages
»1. Stellt die Einräumung eines Vorkaufsrechts für den Mieter eine wesentliche Bedingung des Mietvertrags dar, so führt die unterbliebene notarielle Beurkundung zur Nichtigkeit des gesamten Mietvertrages. 2. Daran vermag auch eine "salvatorische" Klausel nichts zu ändern, wenn dem Vorkaufsrecht zentrale Bedeutung zukommt. «