Die Revisionen des Klägers und der Beklagten zu 2 gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 30. April 2008 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben zu tragen:
Der Kläger die Hälfte der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1; die Beklagte zu 2 die Hälfte der Gerichtskosten und die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|