b) Gliederung der Wirtschaftlichkeitsberechnung

Autor: Emmert

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Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen, die sich aus § 3 der II. BV ergeben. Hiernach hat sie eine Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, eine Aufstellung der Gesamtkosten, einen Finanzierungsplan und eine Ermittlung der laufenden Aufwendungen zu enthalten.

aa) Grundstücks- und Gebäudebeschreibung

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Hierzu existieren keine gesetzlichen Regelungen. Regelmäßig sollten die Angaben aber geeignet sein, einem Außenstehenden einen allgemeinen Überblick über das Projekt zu geben.1)

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte daher Angaben zum Bauherrn, zum Baugrundstück und zum Bauvorhaben enthalten.2)


1)

Schüller in Bub/Treier, II Rdn. 139.

2)

Schüller, aaO.

bb) Gesamtkostenaufstellung

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Gemäß § 5 der II. BV setzen sich die Gesamtkosten aus den Kosten des Baugrundstücks und den Bau- und Baunebenkosten zusammen. Inhalt und Gliederung der Gesamtkostenaufstellung ergeben sich ebenfalls aus § 5 der II. BV, wobei der Ermittlung der Gesamtkosten gem. § 5 Abs. 5 der II. BV die Anlage 1 zu § 5 der II. BV zugrunde zu legen ist.

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