BauGB
FNA: 213-1
Fassung vom: 03.11.2017
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, BGBl. I Nr. 394 vom 20.12.2023
Änderungsnachweis

Baugesetzbuch - Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Änderungsnachweis

BauGB ( Baugesetzbuch )

FNA : 213-1

Fassung vom 03.11.2017

Zuletzt geändert durch:
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)

Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil Bauleitplanung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
§ 1 a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne
§ 2 a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Beteiligung der Behörden
§ 4 a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung
§ 4 b Einschaltung eines Dritten
§ 4 c Überwachung
Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans
§ 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans
§ 6 a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
§ 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
§ 8 Zweck des Bebauungsplans
§ 9 Inhalt des Bebauungsplans
§ 9 a Verordnungsermächtigung
§ 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans
§ 10 a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
§ 11 Städtebaulicher Vertrag
§ 12 Vorhaben- und Erschließungsplan