Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Zahlung eines Baukostenzuschusses für den Anschluss an das öffentliche Abwassersystem sowie die Erstattung der Kosten für die Herstellung des Grundstücksanschlusses (Anschlusskanal).
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