I.
1. Mit der frist- und formgerecht eingelegten Berufung vom 30./31.3.1981 gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 19.2.1981 verlangen die Kläger als Vermieter, den Beklagten als Mieter unter Aufhebung der genannten Entscheidung zu verurteilen, »... für die Mietwohnung ..., 1. Obergeschoß rechts, 8000 München einer Erhöhung der Grundmiete auf monatlich DM 1.000,92 DM (DM 12 x 83,41 qm) ab 1.1.1981 zuzustimmen.«
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