BayObLG - 04.11.1983 (RE-Miet 13/83) - DRsp Nr. 1993/1539
BayObLG, vom 04.11.1983 - Aktenzeichen RE-Miet 13/83
DRsp Nr. 1993/1539
»Die Frage, ob eine Meinungsäußerung eines Mieters durch Anbringung von Plakaten (die inhaltlich Rechte des Vermieters nicht verletzen und das Anwesen nicht verunstalten) in den Fenstern der Mietsache einen vertragswidrigen Gebrauch derselben darstellt (und demnach eine Kündigung rechtfertigt), liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.«