»... Nach [§ 15 WEG (WohnEigG)] können die Wohnungseigentümer den Gebrauch des Sondereigentums durch Vereinbarung (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG) regeln. Die von dem teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene einseitige Bestimmung steht dabei .. einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer gleich (BayObLGZ 1982, 9 ..). Im Rahmen des § 15 Abs. 1 WEG ist es auch zulässig, den Gebrauch des Sondereigentums durch Überlassung der Wohnung an einen Dritten an die Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft [oder auch eines einzelnen Raumeigentümers] zu binden. ...
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