BayObLG vom 14.09.1987
BReg 2 Z 38/87
Normen:
WEG § 12 Abs. 2 S.1, Abs.3; WEG § 15 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1987, 291
DRsp I(152)134f
WuM 1988, 90
ZMR 1988, 106

BayObLG - 14.09.1987 (BReg 2 Z 38/87) - DRsp Nr. 1992/6909

BayObLG, vom 14.09.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 38/87

DRsp Nr. 1992/6909

f. Einschränkende Auslegung eines in einer Vereinbarung oder in der Teilungserklärung enthaltenen Zustimmungsvorbehaltes für die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung an Dritte dahingehend, daß die Zustimmung analog § 12 Abs. 2 nur aus wichtigem Grund versagt werden darf.

Normenkette:

WEG § 12 Abs. 2 S.1, Abs.3; WEG § 15 ;

»... Nach [§ 15 WEG (WohnEigG)] können die Wohnungseigentümer den Gebrauch des Sondereigentums durch Vereinbarung (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG) regeln. Die von dem teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene einseitige Bestimmung steht dabei .. einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer gleich (BayObLGZ 1982, 9 ..). Im Rahmen des § 15 Abs. 1 WEG ist es auch zulässig, den Gebrauch des Sondereigentums durch Überlassung der Wohnung an einen Dritten an die Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft [oder auch eines einzelnen Raumeigentümers] zu binden. ...