I. 1. Der Kläger ist Vermieter der im Rückgebäude des Anwesens ... in München gelegenen Wohnungen. Die Beklagten sind seit 12.7.1977 Mieter einer dieser Wohnungen. Mit Schreiben vom 12.8.1981 kündigte der Kläger den Beklagten fristlos wegen unpünktlicher Mietzahlung und vorsorglich ordentlich zum 30.11.1981 mit der Begründung, das gesamte Rückgebäude ... werde saniert. Aus bisher über 20 Wohnungen sollten 15 Wohnungen entstehen. Die beabsichtigte Sanierung werde durch die Fortdauer des Mietverhältnisses gestört bzw. unmöglich gemacht.
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